Ab Mittwoch (18. März) werden alle Schulen in Sachsen bis einschließlich der Osterferien (17. April) geschlossen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit dem Sächsischen Kultusministerium ergangen.
In dieser Allgemeinverfügung heißt es: „Nach Ziffer 1.1 entfallen an den Schulen in Sachsen Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen. Schülerinnen und Schüler sind von der Anwesenheit im Unterricht und an der Schule befreit. Dies gilt auch für sonstige schulische Veranstaltungen. Sie sind aber zur häuslichen Erbringung von schulischen Leistungen verpflichtet, ohne in persönlichen Kontakt mit der Schule zu treten. Ihnen werden Aufgaben über analoge oder digitale Wege vermittelt, die sie im häuslichen Umfang abarbeiten können. Die genaue Ausgestaltung dieser Lernangebote trifft die Schulleitung und das Landesamt für Schule und Bildung.“