Hausordnung

Jeder sollte mit seinem Verhalten innerhalb und außerhalb der Schule zur Festigung des guten Rufes unserer Einrichtung beitragen. Nur durch Ruhe, Ordnung und Disziplin ist gewährleistet, dass jeder Schüler beste Bedingungen für das Lernen findet. Das Verhalten zueinander ist durch Kameradschaft, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit gekennzeichnet.

Aus diesem Grund wird nach Beratung in der Schulkonferenz folgende Hausordnung in Kraft gesetzt:

  1. Lehrer, technische Mitarbeiter und andere erwachsene Personen sind zu grüßen. Den Anweisungen der Lehrer und technischen Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
  2. Jeder hat das Recht auf Respektierung seiner Person. Das Mitbringen von Gegenständen zur Gewaltausübung, Gewaltanwendung und Gewaltandrohung ist verboten. Für Inhalte, die Schüler in sozialen Netzwerken einstellen, sind die Schüler und ihre Eltern verantwortlich.
  3. Die Arthur-Kießling-Oberschule bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Daher ist es untersagt, verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Äußerungen in Wort, Schrift und Bild zu tätigen.
  4. Das Schuleigentum ist schonend zu behandeln. Für nachweislich schuldhaft angerichtete Schäden und Verunreinigungen haften Schüler bzw. deren Eltern.
  5. Das Mitbringen, die Annahme, Weitergabe und der Genuss von Tabakwaren, Cannabis, Alkohol, Getränken mit aufputschender Wirkung und Drogen sind verboten.
  6. Fahrräder und Kraftfahrzeuge müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und vor Diebstahl gesichert und angeschlossen sein. Fahrräder sind im Fahrradständer, angeschlossen, abzustellen. Das Befahren des Schulgeländes ist untersagt. Der Bereich der Fahrradständer dient nicht zum Aufenthalt.
  7. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen, nicht eigenmächtig verlassen werden. Nur die Schüler der Klassen 9 und 10 dürfen sich in der Mittagspause, mit Erlaubnis der Eltern und auf Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom Schulgelände, nur zum Netto, entfernen.
  8. Damit jeder Schüler die Möglichkeit hat, dem Unterrichtsgeschehen konzentriert folgen zu können, sind jegliche Störungen des Unterrichts zu vermeiden.
  9. Während der Pausen sind die Fenster geschlossen zu halten und nur unter Aufsicht eines Lehrers zu öffnen.
  10. Die Sanitärräume, die Garderobe und die Flure sind keine Aufenthaltsorte. Im Container und auf den Fluren herrscht Rechtsverkehr.
  11. In den großen Pausen gehen die Schüler auf den Hof. Wenn Hauspause festgelegt ist, nehemn die Schüler ihr Essen im jeweiligen Unterrichtsraum ein.
  12. Mit den Spielsachen ist sorgsam umzugehen und am Ende der Pause sind die Geräte aufzuräumen. Beim Spielen verhalten sich alle Schüler fair zueinander.
  13. Die vorgeschriebenen Unterrichtswege sind aus versicherungsrechtlichen Gründen einzuhalten. Die Straßenverkehrsordnung ist zu beachten.
  14. Jeder Schüler hat in der Pause vor seiner ersten Unterrichtsstunde das Handy auszuschalten und in der Schultasche oder im Spind zu verwahren. Er darf es erst nach seiner letzten Unterrichtsstunde wieder benutzen.
  15. Spätestens zum Vorklingeln begibt sich jeder Schüler in seinen Raum und legt die benötigten Arbeitsmaterialien bereit. Zum Stundenklingeln befindet sich jeder Schüler an seinem Platz.
  16. Ist 10 Minuten nach dem Stundenklingeln noch kein Lehrer in der Klasse, meldet der Klassensprecher dies im Lehrerzimmer oder der Schulleitung.
  17. Nach jeder Unterrichtsstunde sind die Räume sauber und ordentlich zu verlassen, die Tafel abzuwischen und die Fenster zu schließen. Am Ende des Unterrichtstages sind die Stühle hochzustellen.
  18. Die in der Schulkonferenz festgelegten Normen sind einzuhalten.

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