Schülerverkehr

Anbei ein kleiner Hinweis vom Bus: “ … die umfangreichen Baumaßnahmen im Landkreis haben zur Folge, dass zum Schulbeginn am 05.08.2024 nicht alle Buslinien nach Fahrplan fahren können. Der Busverkehr muss teilweise umgeleitet werden und einzelne Haltestellen können nicht bedient werden. Änderungen zu den Fahrplänen finden Sie auf den Seiten der Verkehrsverbünde bzw. der Verkehrsunternehmen.“
https://www.vvo-online.de/de

https://www.zvon.de/de/

https://www.regionalbus-oberlausitz.de/


Umleitungsfahrpläne, ab dem 29.04.2024: siehe Anlage 1 (533) und Anlage 2 (756)

Die Zusammenstellung aller Änderungen finden Sie auf der
Homepage des Landkreises Bautzen.
https://www.landkreis-bautzen.de/fahrplananderungen.php


Am 1. September 2023 startete die VVO-Verkehrserhebung. Sie dauert bis zum
31. August 2024. In dieser Zeit werden in allen Bussen und Bahnen im
gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) Befragerinnen und Befrager
unterwegs sein, die Fahrgäste um ihren Fahrausweis bitten und gleichzeitig
Fragen zur Fahrt stellen. siehe Anlage


Das BildungsTicket auf einen Blick

Mit dem BildungsTicket sind Schülerinnen und Schüler mit Zug, Bus und Straßenbahn unschlagbar günstig  unterwegs. Das Ticket kostet nur 15 Euro im monatlichen Abo und gilt im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe. (klick aufs Bild)

  • Abo für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen,
  • gilt täglich 24 Stunden und 7 Tage die Woche – auch in den Ferien,
  • kostet 15 Euro pro Monat und wird monatlich abgerechnet,
  • hat eine Laufzeit von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten,
  • gilt im Gebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) in Regionalzügen, S-Bahnen, Bussen, Straßenbahnen und Fähren (außer Kurort Rathen),
  • ein Fahrrad oder Hund ist inklusive,
  • gilt auf der Weißeritztalbahn, Lößnitzgrundbahn, Kirnitzschtalbahn, Schwebe- und Standseilbahn, Stadtrundfahrt Meißen und dem Aufzug Bad Schandau

Alle Infos unter: www.vvo-online.de/BildungsTicket

  • bei Verlust von Fahrausweisen gilt: Die Ausstellung von Ersatzfahrausweisen erfolgt ausschließlich von den Verkehrsunternehmen selbst, Bestätigungen der Schule jeglicher Art werden nicht als Fahrausweis anerkannt, auch vorübergehend nicht. Die Eltern/Schüler müssen sich schnellstmöglich mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung setzen und einen Ersatzfahrausweis beantragen. Dieser wird Ihnen i. d. R. innerhalb weniger Tage per Post zugeschickt. Zur Überbrückung sind für die Nutzung des Verkehrsmittel selbst Fahrscheine zu erwerben.